Freitag, 7. August 2009

Skandal: Scheinminderjährige im Bundestag gesichtet!


Nach einem Gutachten (PDF), das im Auf­trag des Interessen­ver­bandes des Video- und Medien­fach­handels in Deutsch­land (IVD) ange­fer­tigt wurde und das den seit Novem­ber 2008 gel­ten­den §184c des Straf­gesetz­buches bewertet, erkennt man Schein­minder­jährige in Pornos bei­spiels­weise an Zöpfen und Lutschern (unab­hängig von ihrem tat­säch­lichen Alter).


Nun ist es einem aufmerk­samen Foto­graf zu ver­dan­ken, dass eine Schein­minder­jährige im Bundes­tag gesich­tet wurde. Es sprechen auch noch weitere Indizien dafür, dass dieses Mäd­chen wenn schon nicht jung, so doch zumin­dest ziem­lich uner­fahren ist, gerade auf dem Gebiet ihrer Pro­fession: siehe auch dieses inter­essante Psycho­gramm einer Psycho­pathin auf schwarze-pest.org.

via fefe, thx!

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