
Nach einem Gutachten (PDF), das im Auftrag des Interessenverbandes des Video- und Medienfachhandels in Deutschland (IVD) angefertigt wurde und das den seit November 2008 geltenden §184c des Strafgesetzbuches bewertet, erkennt man Scheinminderjährige in Pornos beispielsweise an Zöpfen und Lutschern (unabhängig von ihrem tatsächlichen Alter).
Nun ist es einem aufmerksamen Fotograf zu verdanken, dass eine Scheinminderjährige im Bundestag gesichtet wurde. Es sprechen auch noch weitere Indizien dafür, dass dieses Mädchen wenn schon nicht jung, so doch zumindest ziemlich unerfahren ist, gerade auf dem Gebiet ihrer Profession: siehe auch dieses interessante Psychogramm einer Psychopathin auf schwarze-pest.org.
via fefe, thx!
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