Sonntag, 2. August 2009

Hessens Innenminister warnt vor Massengeiselnahme


Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) warnt ein­dring­lich vor der Gefahr einer "Massen­geisel­nahme". Nun wussten wir bis dato nicht, dass die Regie­rungs­amts­zeit der Schwarzen Pest ein Straf­tat­bestand ist, können den Gedanken der massen­weise Geisel­nahme von 80 Mio. Bundes­bürgern im Falle eines Wahl­sieges der Schwarzen Pest jedoch durch­aus nach­voll­ziehen.


Wer aber ist dieser Bouffier? Ein Blick in's Ele­fanten­gedächt­nis Inter­net — hier wikipedia — bringt die gewün­schte Auf­klä­rung:
"Als Innen­minis­ter trug Bouffier die Ver­ant­wor­tung für das Vor­gehen der hessischen Poli­zei während der Ent­füh­rung von Jakob von Metzler. Metzlers Entführer, Magnus Gäfgen, wurde vom Frank­fur­ter Poli­zei­präsi­dent Wolf­gang Daschner Folter angedroht. Im Vor­feld zum Daschner-Prozess behauptete Daschner, für diese Vor­gehens­weise aus dem Innen­minis­terium Rücken­deckung geholt zu haben. Die Landes­regierung behauptete, dies treffe nicht zu, und instruierte die Ministerial­beamten per SMS, ent­sprechende Berichte nicht zu kom­men­tieren."

Ah, der Folter-Volker ist es, der auch schon zweimal die Negativ­aus­zeichnung Big-Brother-Award ver­liehen bekam, in 2002 ob seiner Ver­dien­ste beim Ein­satz der grund­rechts­widrigen Raster­fahndung in Hessen, die später vom BVerfG gekippt wurde, und in 2005 wegen der gesetz­li­chen Ände­rungen der Tele­kommuni­kations­über­wachung (TKÜ) zwecks Ein­satz sog. IMSI-Catcher zur prä­ven­tiven Über­wachung von Mobil­tele­fon­nutzern, der For­derung nach einer DNA-Analyse auch bei Kindern unter 14 Jahren, die straf­fällig geworden sind, sowie der erwei­ter­ten Video­über­wachung durch die hessische Polizei.

Frage: Was kann jeder Ein­zel­ne nun gegen eine mög­liche Massen­geisel­nahme durch die Schwarze Pest prä­ven­tiv unter­nehmen? Antwort: Einfach nicht mehr wählen, diese Bande.

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