Mittwoch, 26. Mai 2010

Am 17. Juni 2010 ist TAGESSCHAU-Guck-Tag!


Wir gucken ja nicht schwarz. Wir gucken ja nicht einmal die tagessau oder den anderen öffentlich-rechtlichen Schwachsinn. Aber wir gucken gerne mal, ob die von Vertretern des ÖR immer wieder vorgebrachte Behauptung, Rundfunkteilnehmer könnten sich über das Internet "Leistungen des ÖR" (guter Witz, "Leistungen", haha) "kostenfrei erschleichen", also ob diese Behauptung rein technisch wirklich standhält.


Gucken wir mal! Am 17. Juni 2010 um 20.00 Uhr.

Dienstag, 18. Mai 2010

tagessau deckt Skandal auf: Google schießt mit Laser auf Häuser


Wie das Qualitätsschmierenjournalismus-Magazin tagessau heute herausfand, nachdem es wochenlang in der Wikipedia nachzulesen war, nutzt Google StreetView nicht nur WLAN-SSIDs, sondern lasert auch unschuldige Hauswände ab. Unserem Fotografen gelang ein Schnappschuss von Frau Google, wie sie gerade rumlasert. Und das soll jetzt der Entfernungsmessung für dreidimensionale Darstellungen dienen? Davon haben wir in Deutschland ja noch nie was gehört, das ist jetzt aber ganz was Neues, dass man Entfernungen mit einem Laser messen kann. Was es nicht alles gibt; da staunt der Fachmann von der tagessau und der Laie wundert sich gar nicht mehr über ersteren!
 

Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.