Dienstag, 30. Juni 2009

Das einfach gestrickte Weltbild der Zensursula


In der gemeinsamen Abschlusserklärung der Child Protection Conference in Berlin zum internationalen Kampf gegen Kinderpornographie forderten die Konferenzteilnehmer in einer von Frau von der Leyen (CDU) initiierten Deklaration unter anderem eine Ausweitung der Zugangs­erschwerung zu Webseiten mit kinder­porno­gra­phischem Inhalt. In der Erklärung heißt es, es werde eine rechtliche Grundlage zum Löschen bereits im Internet eingestellter Materialien sowie zur Schließung solcher Webseiten »in allen Staaten« benötigt.

Von der Leyen behauptete auf dieser Konferenz, es gäbe nur 160 Staaten, die überhaupt eine Gesetzgebung gegen Kindesmissbrauch hätten, während »95 Nationen keine Gesetze gegen Kinderpornographie« hätten. Als Quelle dieser Aussage dient offensichtlich eine Studie des ICMEC (International Center for Missing and Exploited Children) aus dem Jahr 2006, die sich mit der Rechtslage zum Thema Kinderpornografie in den (damals) 184 Interpol-Mitgliedsländern beschäftigte und die seither oft und gerne zitiert wird.


Was von der Leyen dabei allerdings verschweigt:
  • In 71 der 95 in der Studie aufgeführten Länder (zu denen z.B. auch der Iran zählt) ist Pornografie per se illegal und somit erst recht Kinderpornographie verboten.

  • 15 der 95 Länder erlauben zwar generell Pornografie, davon haben jedoch 3 inzwischen entsprechende Kinderschutzgesetze erlassen (Stand 2009).

  • Bei 9 Ländern konnten keine Informationen zur aktuellen Gesetzeslage recherchiert werden.
Es verbleiben also 21 Länder (12 sicher und 9 zweifelhaft), für die die Aussage zutreffen würde, dass es dort derzeit keine rechtliche Handhabe zur Verfolgung und Löschung von Kinderpornografie geben könnte. Darunter sind dann Länder wie z.B. Irak, Osttimor (Timor Leste), Chad oder Congo, die sich in Krieg, Bürgerkrieg, Anarchie oder verfassungsgebender Phase nach solchen Unruhen befinden. Die Recherche und eine genaue Aufstellung der untersuchten Länder finden Sie hier. Der Autor dieser Recherche fragt sich nun zusammen mit vielen anderen Internet-Nutzern:
  • Wieviele Internet-Server mit Breitband-Anschlüssen stehen in diesen Ländern insgesamt?

  • Wieviele der Server auf bekannt gewordenen Sperrlisten stehen in den Ländern Congo, Cote d'Ivoire, Democratic Republic of Congo, Haiti, Jamaica, Moldova, Mozambique, Nicaragua, Sao Tome & Principe, St. Lucia, St. Vincent & the Grenadines, Timor Leste?
Um eines klarzustellen: Wir sind selbstverständlich gegen schwerst­krimi­nelle Ver­bre­chen wie der Kinder­porno­graphie und for­dern eine bessere Aus­stattung der Ermit­tlungs­behör­den sowie geeig­nete Maß­nahmen zur sofor­tigen Löschung solcher Websites direkt beim Provider statt unwirk­samer Zensurmaßnahmen.

Wir sind aber auch gegen unwahre Behauptungen einer Frau von der Lügen und wir finden es widerlich und in höchstem Maße abstoßend von dieser Person, sich auf Kosten missbrauchter Kinder im Wahlkampf zu profilieren. Solche Populisten haben in der Politik nichts verloren. Stattdessen brauchen wir Politiker, die etwas gegen die dringenden Probleme der Menschen in unserer Gesellschaft wie zunehmende Kinderarmut, soziale Ausgrenzung oder auch Missbrauch in staatlich geförderten Kinderheimen unternehmen. Das sind alles Themengebiete, auf denen die Bundes­familien­minis­terin bisher kläglich versagt hat.

Denken Sie daran, wenn Sie im September wieder zur Wahl gebeten werden!

BVerfG-Urteil: Lissabon-Vertrag grundsätzlich nicht verfassungswidrig, jedoch das Begleitgesetz


Einmal mehr verpassten die Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) den Politikern aus CDSPUD eine schallende Ohrfeige: Im heute ergangenen Urteil zum sog. "Lissabon-Vertrag", der verkappten EU-Verfassung, stellte das höchste deutsche Gericht zwar fest, dass das Zustimmungsgesetz zum Vertrag Grundgesetz-konform sei, das Beteiligungsgesetz jedoch verfassungswidrig. Geklagt hatten u.a. der Bundestagsabgeordnete Gauweiler sowie die Bundestagsabgeordneten der Fraktion "Die Linke".


Die Richter betonen in ihrem Urteil, dass
"allein die verfassungsgebende Gewalt [...] berechtigt ist, den durch das Grundgesetz verfassten Staat freizugeben, nicht aber die verfasste Gewalt."
Somit ist nunmehr auch Merkels Behauptung, dass die EU-Verfassung mit der Ratifizierung des Lissabon-Vertrags durch die Volksvertreter ja "vom Volke angenommen" worden wäre, klar entlarvt als das, was sie ist: Eine bewußte Verdrehung demokratischer Grundsätze. Die Karlsruher Richter schrieben in ihrem Urteil ausdrücklich fest, dass die nationale Staatlichkeit nur durch eine Volksabstimmung zugunsten einer EU-Staatlichkeit aufgegeben werden kann.

Das BVerfG stellt weiter fest:

"Die Ermächtigung zur Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union nach Art. 23 Abs. 1 GG steht allerdings unter der Bedingung, dass die souveräne Verfassungsstaatlichkeit auf der Grundlage eines verantwortbaren Integrationsprogramms nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung und unter Achtung der verfassungsrechtlichen Identität als Mitgliedstaat gewahrt bleibt und die Bundesrepublik Deutschland ihre Fähigkeit zu selbstverantwortlicher politischer und sozialer Gestaltung der Lebensverhältnisse nicht verliert."
Anders ausgedrückt: Die nationale Souveränität Deutschlands wird auch als Mitgliedsstaat der EU nach einer Ratifizierung des Lissabon-Vertrags nicht zur Disposition stehen.


Weiter heisst es im Urteil:
"Das Grundgesetz ermächtigt die deutschen Staatsorgane nicht, Hoheitsrechte derart zu übertragen, dass aus ihrer Ausübung heraus eigenständig weitere Zuständigkeiten begründet werden können."
Bemerkenswert ist auch die Feststellung, dass
"die verfassungsgebende Gewalt den Vertretern und Organen des Volkes kein Mandat erteilt [hat], die nach Art. 79 Abs. 3 GG grundlegenden Verfassungsprinzipien zu verändern."
Dieser explizite Hinweis auf ein eigentlich selbstverständliches Prinzip eines demokratischen Rechtsstaats im Sinne des GG läßt vermuten, dass es den Richtern durchaus bewußt ist, wie die Politiker die verfassungsgemäßen Rechte der Bürger stetig zu unterlaufen versuchen.


Es wird natürlich die Politiker nicht davon abhalten, die heutige Entscheidung als "Bestätigung ihrer EU-Integrationspolitik" und als einen "großen Erfolg für die gemeinsame Idee einer EU" zu verkaufen - man kennt das ja zur Genüge -, aber hinter verschlossenen Türen sorgt dieses Urteil mit Sicherheit für einigen Unmut und Ärger bei der Fraktion der Befürworter eines supranationalen EU-Staatsgebildes ohne Beteiligung der Bürger. Davon sollte man sich auch nicht täuschen lassen, wenn Merkel oder Steinmeier heute abend via Blödel-TV in (vermeintlich) allen Wohnzimmern von dem Urteil als einem "Meilenstein hin zur EU-Verfassung" oder ähnlichem Schwachfug faseln werden. Und sie werden faseln, soviel ist schon sicher.

Insofern ist heute ein guter Tag für alle demokratisch gesinnten Bürger unserer Republik, denen hiermit wieder etwas mehr Einfluß und Mitwirkungsrecht zugestanden wurde, als es den sogenannten "demokratischen Parteien" im derzeitigen Bundestag lieb ist.

Weitere Informationen zum "Lissabon-Urteil":

- Pressemitteilung des BVerfG
- Urteil des BVerfG im Wortlaut
- Lesenswerter Kommentar von Heribert Prantl in der SZ
- Bericht/Diskussion im "Lawblog"

- Bericht bei "Radio Utopie"
- Bericht bei "Alles Schall & Rauch"

Nachtrag: Und schon geht's los mit den Jubelpersern. José Manuel Barroso, Präsident der EU-Kommission, teilt mit, dass das BVerfG den Lissabon-Vertrag wegen dessen "Stärkung der demokratischen Legitimität der Europäischen Union" gewürdigt hätte. Was für ein Vollpfosten: das Urteil sagt genau das Gegenteil aus und definiert auf 150 Seiten enge Grenzen für künftige Beschlüsse der EU, bei deren Verletzung das Unionsrecht in Deutschland für unanwendbar erklärt wird. Auch alle anderen übliche Verdächtigen "begrüßen" einhellig das Urteil aus Karlsruhe. Tja, was bleibt ihnen auch anderes übrig.

Sonntag, 28. Juni 2009

Totalitarismus in der EU


Hier einmal ein schönes Beispiel, wie es um die "Demokratie" im Europäischen Parlament bestellt ist. 80 Mitglieder des Parlaments - eine Minderheit - verlangten ein demokratisches Referendum zum Vertrag von Lissabon und wurden von der Mehrheit der Parlamentarier niedergebrüllt, denunziert und via Hausordnung mit dem Ausschluß aus dem Parlament bedroht, wenn sie weiterhin ihre Forderungen thematisieren:




Wer immer noch glaubt, dass das EU-Parlament demokratischen Grundsätzen folgt, dem ist wohl nicht mehr zu helfen.

Gewalt ist keine Lösung, liebe Industrie


Gewalt ist doch keine Lösung! Auf der Recherche nach Zitaten des wandelnden Hosenanzugs fiel uns die Website einer bayerischen Firma auf, auf der eine "Merkel-Bock­büchs­flinte" beworben wird. Wir verstehen ja, dass die Emotionen hoch schlagen, wenn man Merkel auch nur sieht in der Öffent­lich­keit, aber wir möchten ganz klar sagen, dass Gewalt keine Lösung ist und distanzieren uns von allen zukünf­tigen Gefähr­dern sowie poten­tiellen Amok­läufern. Aller­dings fragen wir uns schon, wann denn die ersten Stein­meier-Flinten, Koch-Selbst­lader und Seehofer-Kurz­waffen auftauchen werden.

Oder handelt es sich bei der Website gar um einen sogenannten "Honeypot" des BKA, der damit mutmaßliche Straftäter dingfest machen will? Sachdienliche Hinweise bitte als Kommentar hinterlassen oder bei dem nächsten Blogger in ihre Nähe melden.

Nachtrag: Natürlich führte nicht die Überwachung der Besucher der BKA-Fahndungsseiten zum Fahndungserfolg bei dem Schwerkriminellen Wolf, wie die FOCUS-Meldung über die Fahndungsmethoden des BKA auf den ersten Blick zu suggerierern versucht, wenngleich auch "das Internet" irgendwie und nur am Rande beteiligt war am Fahndungserfolg, denn es führten maßgeblich die Internet-Recherchen einer aufmerksamen Bürgerin zur Festnahme des Verbrechers.

Freitag, 26. Juni 2009

R.I.P. Michael Jackson


Michael Jackson starb am gestrigen Donnerstag im Alter von nur 50 Jahren in seinem Haus in Bel Air bei Los Angeles. Er war unbestreitbar der "King of Pop". Ob man nun Popmusik mag oder nicht, sein Talent sowie seine Leistungen als Komponist, Sänger und besonders als Tänzer, der den berühmten "Moonwalk" einem breiten Publikum bekannt machte, waren das herausragende Ereignis der Musikgeschichte in den 80er und 90er Jahren. Seine perfekt einstudierten Bühnenshows begeisterten weltweit Abertausende von Menschen und viele nachfolgenden Künstler nahmen sich daran ein Beispiel. Er wird uns allen unvergessen bleiben. Mehr Infos zu den Umständen von Michael Jacksons Ableben bei Freeman.


Für alle Fans von Michael Jackson in Deutschland, die die Musik-Clips auf seinem YouTube-Channel nicht abrufen können, weil die GEMA sich nicht mit YouTube einigen konnte und so das Filmportal entschied, alle GEMA-pflichtigen Clips für Deutschland zu sperren, hier ein heisser Tipp: Über die Website file2hd.com können Sie die Clips direkt auf Ihren Computer laden, denn file2hd.com ist in England zuhause und die dortige Verwertungsgesellschaft hat mit YouTube ein Abkommen, das den Abruf der Clips erlaubt.

Um einen der sehr sehenswerten Clips von Michael Jackson in bester Stereoqualität ganz legal zu laden, kopieren Sie einfach die Link-Adresse von YouTube (den URL) in das Eingabefeld von file2hd.com und senden das Formular ab. Und nicht vergessen, im September zur Bundestagswahl die Piratenpartei zu wählen. Dann werden wir vielleicht bald wieder ohne solche Tricks Filme geniessen können von Künstlern, denen durch die maßlose Gier der GEMA hierzulande eine Sperre verpasst wurde.

Mittwoch, 24. Juni 2009

Ich bin der neue Kaiser von China. Ab 2010.



Da verbreiten die Newsticker gerade die Meldung, dass US-Verteidigungsminister Robert Gates die Einrichtung eines eigenen Befehlsbereichs zur Bündelung offensiver und defensiver Cyberwar-Fähigkeiten angeordnet habe, welches frühestens 2010 einsatzbereit sein wird.

Ich erspare dem geneigten Leser das Brainwash-Blabla dieser Meldung im Detail, möchte aber auf zwei Dinge hinweisen:

  1. bin ich ab 2010 der neue Kaiser von China! Ehrlich!

  2. gibt es Pläne für ein Cyber Command schon seit mindestens 10 Jahren.

Das Magazin telepolis berichtete 1998 unter dem Titel "Der Krieg hat schon begonnen - und jeder kann mitmachen":
Unter [General] Myers wurden die Aufgaben des Space Command für den Informationskrieg massiv ausgebaut (siehe auch Hacken für das Vaterland). Am 1.Oktober 1999 nahm die Joint Task Force-Computer Network Defense (JTF-CND) ihre Arbeit auf. Sie ist die zentrale Koordinationsstelle für den Schutz der militärischen Datennetze der USA und fungiert gewissermaßen als "Übersetzer" zwischen den militärischen Kommandeuren und den Computerexperten. Obwohl sie an der Defense Information Systems Agency in Washington angesiedelt ist, wird die Task Force vom Space Command in Colorado Springs kommandiert.

Sowie in 2003 im Beitrag "Strategie für den Cyberkrieg":
Angeblich soll Bill Clinton während des Krieges die CIA beauftragt haben, in Banken in Russland, Zypern und Griechenland einzubrechen, um die Auslandskonten des jugoslawischen Präsidenten Milosevic zu leeren und seine Flucht zu verhindern. Das aber wurde wegen rechtlicher Bedenken gestoppt, da mit Computersystemen von Banken primär zivile Ziele angegriffen werden.

So sieht übrigens die Website der CyberCom aus, die zuletzt bei der Air Force angesiedelt war. Ist ja auch ein "Space", der Cyber.

Warum also jetzt eine erneute Ankündigung solcher längst realisierten "Pläne", die immer mal wieder im 2-Jahresrythmus durch die Presse geistern? Ach, deswegen: Der Iran ist offenbar gerade das Ziel. Scheint ja was dran zu sein, wenn das Pentagon umgehend reagiert.

Der hausgemachte Terror


Spiegel Online, das investigative ehemalige Nachrichtenmagazin, wartet wieder einmal mit einer Sensation auf:



Ein Mitglied einer der al-Quaida nahestehenden "Terrororganisation", die als Toronto 18 bezeichnet wird, sagte nach diesem Bericht vor Gericht aus, dass eine Gruppe von 18 Muslimen - darunter 4 Jugendliche -, die in einer spektakulären Polizeiaktion mit über 400 Sicherheitsbeamten im Juni 2003 verhaftet wurden, Bombenanschläge auf öffentliche Einrichtungen und Regierungsgebäude in Kanada plante. Dazu sollten 3 Tonnen Ammoniumnitrat verwendet werden, also dreimal so viel, wie bei dem Bombenanschlag auf das Murrah Federal Building in Oklahoma City dazu führte, dass 168 Menschen um's Leben kamen. Die Gruppe soll den Anschlag angeblich für den 11. September 2006 geplant haben, um so die kanadische Regierung zu veranlassen, ihre Truppen aus Afghanistan zurückzuziehen. Nach Angaben der Behörden haben sich die Mitglieder der Toronto 18 auf das Attentat in einem Terroristen-Ausbildungscamp auf kanadischem Boden vorbereitet.

Die Geschichte kommt einem bekannt vor und scheint wieder einmal zu bestätigen, dass zum einen die al-Quaida überall auf der Welt aktiv ist und zum anderen die Sicherheitsbehörden einen prima Job machen, um die Bürger vor solchen terroristischen Anschlägen zu schützen - wenn, ja wenn da nicht die zahlreichen Ungereimtheiten wären. Über die der SPON natürlich nicht berichtet, denn Recherchen wären ja aufwendig und in der heutigen Zeit, wo eine "al-Quaida"-Sensation die nächste jagt, da haben unsere "Qualitätsjournalisten" keine Muse, Agenturmeldungen auch einmal nachzuprüfen. Oder zu hinterfragen, was denn al-Quaida tatsächlich ist. Wo kämen wir denn da hin!

Diese Ungereimtheiten fangen dabei nicht erst mit den widersprüchlichen Artikeln des SPON zur Verhaftung der 17 Toronoto 18-Mitglieder an, die mal zwischen 19 und 43, dann wieder zwischen 17 und 45, ein anderes Mal zwischen 15 und 41 Jahre alt sind, sondern schon lange vorher, nämlich im Jahre 2003, als in Kanada 23 Pakistani ebenfalls wegen Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung inhaftiert wurden. Die Presse überschlug sich mit Sensationsmeldungen und
der kanadische Geheimdienst CSIS erhielt auch prompt die notwendigen Budgets genehmigt, die er für den "Kampf gegen den Terror" beantragt hatte. Einziges Problem bei der Geschichte war: Man konnte den 23 Pakistani vor Gericht absolut nichts nachweisen, so dass alle 23 Angeklagten freigesprochen wurden. Gleichwohl wurden die angeblichen Terroristen des Landes verwiesen und nach Pakistan abgeschoben.

Was macht nun ein Geheimdienst im "Kampf gegen den Terror", wenn ihm die Terroristen abhanden kommen? Genau, er sucht sich neue. Und das ging im Fall der Toronto 18 so: Man hielt Ausschau nach einem passenden Kandidaten, der aufgrund seiner Tätigkeit im Militär eine Security-Freigabe für das Führen von Waffen besitzt, keine Skrupel kennt und weiss, was es heisst, dem Staat zu dienen. Diesen schleust man in die vermutete Terrorszene ein, um so an Informationen und letztendlich zu Verhaftungen zu kommen. Es fand sich ein Herr MUBIN SHAIKH, Sohn indischer Einwanderer, der sich jedoch völlig ungeplant nach der Verhaftung der Toronto 18 an die Öffentlichkeit wandte und stolz darüber berichtete, wie er monatelang dem CSIS und der Royal Canadian Mounted Police (RCMP) dabei half, einen Terroranschlag gewaltigen Ausmaßes zu verhindern.

Über Nacht zum Helden geworden verblasste sein Ruhm allerdings zusehends, als sich herausstellte, dass er einen für Muslime recht untypischen Lebensstil pflegte, ein ausschweifendes Leben führte und - nach eigenem Bekunden (siehe Video unten) - Drogen konsumierte (Zitat Shaik: "ich nahm alles mögliche, angefangen von Mushrooms über LSD bis hin zu Kokain, einfach alles"). Journalisten fanden heraus, dass er im Vorjahr wegen sexueller Belästigung zweier 12jähriger Schülerinnen angeklagt war und vom CSIS 370.000 $ als "Honorar" für seine Spitzeltätigkeiten in der "Terrorszene" erhielt.


Aber Shaikh war nicht der einzige Agent provocateur, den die CSIS und die RCMP verflichteten: Ein bis heute anonymer, aus Ägypten stammender Spitzel der RCMP aus Mississauga (Ontario) sollte einigen Verdächtigen der Toronto 18 dabei helfen, das Ammoniumnitrat für den Anschlag zu beschaffen. Das Nachrichtenportal
Maclean’s berichtete bereits vor einem Jahr, dass dieser Anonymous 15 Mio. $ verlangte, was die RCMP allerdings ablehnte. Man einigte sich schließlich auf 4,1 Mio. $ und eine neue Identität im Rahmen eines Zeugenschutzprogramms.

Die Bürgerrechtsaktivisten des Presumption of Innocence Project, die diesen Fall seit 2006 beobachten, fanden dann heraus, dass die der Mitgliedschaft in der Toronto 18 beschuldigten Muslime keineswegs die homogene Gruppe sind als die sie in der Presse dargestellt werden, sondern in einigen Fällen nur den Besuch der selben Moschee und in anderen Fällen den Besuch der selben Schule gemeinsam hatten, darüberhinaus aber keine Verbindungen bestanden, die eine Zugehörigkeit zu einer Terrororganisation begründen würden.

Die "Terrorcamps auf kanadischem Boden" waren mutmaßlich Paintball-Spiele, welche Shaikh für einige Teilnehmer organisierte. Ein Sack mit 30kg Ammoniumnitrat, der von der RCMP bei den Verhaftungen als "Beweismittel" präsentiert worden war, wurde - wie die Behörden später einräumten - nicht bei Hausdurchsuchungen der Verdächtigen gefunden, sondern diente lediglich als "Anschauungsmaterial" auf der Pressekonferenz. Die bis heute Inhaftierten beteuern auch weiterhin ihre Unschuld und den Behörden fällt es schwer, stichhaltige Beweise für ihre Thesen zu präsentieren. In der Bevölkerung hat sich allerdings der gewünschte Effekt eingestellt: die Angst vor Terroranschlägen und die Zustimmung zu den von der kanadischen Regierung erlassenen, erweiterten Befugnisse für die Sicherheitsbehörden im "Kampf gegen den Terror".






Überall die selbe Leier. Und als wäre es abgesprochen, tauchen nun "Geständnisse" einzelner Beschuldigter auf, nicht nur in Kanada, auch in Deutschland erwartet man gespannt die Aussagen der "Sauerland-Bomber". Sie erinnern sich? Das waren die "Verdächtigen" mit den Verbindungen zum türkischen und deutschen Geheimdienst, die in einem Dorf auffällig unauffällig mit verdünntem Wasserstoffperoxid herumhantiert haben - just in dem Moment, in dem die Vertreter der Sicherheitsdienste und Behörden Stimmung machten für die neuen BKA-Gesetze, die Vorratsdatenspeicherung, die Abhörzentrale in Köln ("Competence Center TKÜ"), umfangreichere Datenaustauch-Abkommen mit den USA, die Online-Durchsuchung und die Befugnis zum heimlichen Betreten von Wohnungen zwecks Implantation von Videokameras, Wanzen und Keyloggern für Computer. Man darf gespannt sein, welche abenteuerlichen Geschichten einer desinformierten Öffentlichkeit noch präsentiert werden - und wann die Leute endlich realisieren, welche Märchen ihnen von der Presse - ganz im Dienst der Dienste - aufgetischt werden.

Montag, 22. Juni 2009

Endlich Hilfe für alle Internetsüchtigen


Drogenbeauftragte Sabine Bätzing

Wie heise online am 21.06.2009 meldete, will die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, Internetsüchtige künftig in Drogenberatungsstellen beraten lassen. Zu diesem Schritt sah sie sich veranlasst, weil in internationalen Studien nachgewiesen wurde, dass 1,6 bis 8,2% aller Internet-Benutzer süchtig seien. Zwar "liegen für Deutschland keine Angaben zur Prävalenz des pathologischen Internetgebrauchs" vor, aber man kann ja schon mal was unternehmen, bevor immer mehr Menschen sozial verwahrlosen, deprimiert werden oder gar nachlesen, mit was für Unsinn sich Politiker so den lieben langen Tag beschäftigen.

"Für Deutschland haben wir zwar keine valide Daten", so Frau Bätzing auf ihrer Internetsuchtsite, aber sie behauptet präventiv schon mal, dass "3 bis 7% online-süchtig und nochmal so viele als stark suchtgefährdet einzustufen" sind, wobei die "kritische Marke bei 5 Stunden liegen könnte". Oder aber halb soviel oder doppelt so lang. Ihre Erkenntnisse zieht Frau Bätzing aus einer "Übersicht zum Forschungsstand" (Vorsicht: süchtigmachendes PDF; alle Zitate daraus in kursiver Schrift).

Und die hat's in sich!

So schreiben deren Autoren, dass - 40 Jahre nach Erfindung des Internets - "die Anfangseuphorie über das neue Medium nachzulassen beginne". Also endet. Nun haben das wohl 3 bis 7% (oder doppelt soviel) noch nicht mitbekommen und surfen noch immer euphorisch vielleicht 5 Stunden (oder mehr oder weniger) im Internet rum.
Diese Untersuchung definiert "pathologischen Internetgebrauch" als "Störungsbild, welches dadurch entsteht, dass die Inhalte des Denkens dieser Menschen mehr und mehr von vergangenen oder zukünftigen Onlineaktivitäten geprägt werden und der exzessive Zeitverbrauch für diese Denktätigkeiten zu anwachsenden Problemen führen kann" wie z.B. der bohrenden Ungewissheit, ob die scharfe Strapsmaus32 aus dem Chat nicht vielleicht doch eher Rolf heisst und schon 54 ist.

Besonders die Tätigkeiten "Pornographienutzung", "Chat" und "Onlinecomputerspiel" können so zu "Verwahrlosung und Vernachlässigung von Pflichten" führen. Ganz besonders leidet die Pflicht des täglichen Propagandakonsums aus dem TV, haben doch heute "mehr Jugendliche einen Computer statt eines Fernsehgerätes in ihrem Zimmer" (und auch deren Eltern, har har). Dies gefährdet in hohem Maße die GEZ-Zahlungspflicht für Zweitgeräte und die Pflicht, dröge Verdummungssendungen wie Sommerfest der Volksmusik oder belangloses Talk-Geschwafel am Sonntagabend anzusehen. Suchtgefährdet ist man aber nicht nur, wenn man an seiner Kiste hockt und "Pornographie nutzt", sondern bereits dann, wenn man "über vergangene Onlineaktivitäten nachdenkt oder zukünftige solche plant" (sog. "Gefährdungssucht").

Vorsicht ist auch geboten, wenn man beim Versuch, das Internet zumachen zu wollen, ruhelos, launisch, deprimiert oder reizbar wird, weil man feststellt, dass dieses blöde Internet einfach weiterläuft, oder aber "Familienmitglieder über die Intensität seiner Pornographienutzung belügt". Weiter muss man unterscheiden, ob man nur "Computersüchtig" oder "Internetsüchtig" ist, wobei es als absoluter Härtefall gilt, wenn man sowohl Computer als auch das Internet nutzt, womöglich auch noch gleichzeitig. Einhergehend mit der Internetsucht stellt sich in manchen Fällen ein Kontrollverlust ein: die Zunge erlahmt, die Denkfähigkeit schwindet und man fängt an, zu lallen und beim Laufen in der virtuellen World of Warcraft zu schwanken.

Ein Problem bei der Einstufung der Internetsucht als "pathologischer Internetgebrauch" ist das der Online-Zeit. So kann jemand, "der nur kurz online ist, süchtiger sein, als jemand, der länger online ist ähnlich der Alkoholabhängigkeit", welche ja auch nicht dadurch bestimmt wird, wieviel Bier einer säuft und wie oft er das tut. Man kennt das ja von diversen Politikern, die ein Bier nach dem anderen trinken können, ohne dass man einen merklichen Unterschied in der Qualität und im Inhaltsgehalt ihrer Reden vorher wie nachher feststellt.

Untersucht werden muss weiterhin, ob der "Impulskontrollstörung des pathologischen Internetgebrauchs" eine eigenständige Störung ist oder als Problemverhalten "in Folge anderer psychiatrischer Erkrankungen" angesehen werden muss - sogennannte komorbide Störungen wie z.B. "akute Depression" oder "Verlust des Antriebs", die verstärkt nach der Kenntnisnahme aktueller Meldungen aus der Politik, aber häufig auch nach dem Besuch des lokalen Jobcenters - gänzlich unvermittelt - auftritt (Spaß muss sein).

Die Drogenberatungsstellen haben bereits reagiert und stellen Internetsüchtigen kostenpflichtige Ersatzdrogen wie ARD, ZDF, RTL2, PRO7, aber auch BILD, Spiegel, Die Welt oder für ganz harte Fälle das Protokoll der letzten Bundestagssitzung zur Verfügung. Klinische Entzugsmaßnahmen wie 1-Euro-Jobs runden das Angebot für notorische Dauerpflichtverletzer ab. Betreiber von Webangeboten, die noch kein Stoppschild verpasst bekommen haben, werden aufgefordert, Hinweise auf ihren Pornoseiten anzubringen, die vor der Gefahr der Internetsucht warnen. Als flankierende Maßnahme ist ein EU-weites Werbeverbot für Internetdienste mittels sogenannter URLs im Gespräch.




Weitere Informationen zu Suchtgefahren im und außerhalb des Internets finden Betroffene im aktuellen Drogenbericht der Bundesregierung.

Samstag, 20. Juni 2009

Urlaub für die ganze Familie


Falls Sie noch keine Urlaubspläne für den Sommer haben oder aufgrund der persönlichen Finanzlage sich keinen Urlaub leisten können, ist folgendes Angebot für Sie vielleicht interessant. Anmeldungen nehmen die örtlichen Kreiswehrersatzämter und jedes Parteibüro der kriegstreibenden Parteien des deutschen Bundestags entgegen.



Mahlzeit!


Schön, dass Du hier vorbeischlurfst. Allerdings gibt's noch nicht viel zu lesen, was nur daran liegt, dass ich Artikel bisher auf anderen Sites veröffentlicht habe. Da sich in Deutschland gerade chinesische Verhältnisse etablieren, was die Zensur von Websites betrifft, weiche ich prophylaktisch schon mal auf diese Plattform aus. Wer weiß, wozu das noch gut sein kann.

 

Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.