Donnerstag, 9. Juli 2009

Der Spion, der aus der Phantasie kam


Wie die Presse heute berichtete, fand am gestrigen Mitt­woch vor dem Ver­wal­tungs­gericht Berlin der Pro­zess statt um einen Spion des Ver­fassungs­schutzes, der mut­maß­lich nie existierte. Ein Künst­ler und Polit­akti­vist, der vom Ver­fassungs­schutz der Mit­glied­schaft in einer "Terror­gruppe" aus dem Rhein-Main-Gebiet beschul­digt und in Folge über­wacht wurde, wehrte sich gericht­lich gegen die offen­bar unbe­grün­deten Vor­würfe der Behörde, mit einem V-Mann namens "123" ein Gespräch geführt und in diesem straf­recht­lich relevante Äusse­rungen getätigt zu haben, auf­grund derer eine Über­wachung des Künst­lers ein­ge­lei­tet wurde. Nach Dar­stellung des Anwalts des Künst­lers habe ein sol­ches Gespräch jedoch nie statt­gefunden. Das Gericht erklärte die gesamte Abhör­aktion nun für rechts­widrig. Der Ver­fassungs­schutz habe nur behaup­tet, aber nie bewiesen, dass es tat­säch­liche Anhalts­punkte für sein Vorgehen gebe.


Fonzos Universum hat aus vertraulicher Quelle das Form­schrei­ben erhalten, welches vom Bundes­amt für Ver­fassungs­schutz an poten­tielle Staats­kri­tiker und poli­tische Queru­lanten verschickt wird, um deren Über­wachung zu recht­fertigen.

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