Donnerstag, 9. Juli 2009
Der Spion, der aus der Phantasie kam
Wie die Presse heute berichtete, fand am gestrigen Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Berlin der Prozess statt um einen Spion des Verfassungsschutzes, der mutmaßlich nie existierte. Ein Künstler und Politaktivist, der vom Verfassungsschutz der Mitgliedschaft in einer "Terrorgruppe" aus dem Rhein-Main-Gebiet beschuldigt und in Folge überwacht wurde, wehrte sich gerichtlich gegen die offenbar unbegründeten Vorwürfe der Behörde, mit einem V-Mann namens "123" ein Gespräch geführt und in diesem strafrechtlich relevante Äusserungen getätigt zu haben, aufgrund derer eine Überwachung des Künstlers eingeleitet wurde. Nach Darstellung des Anwalts des Künstlers habe ein solches Gespräch jedoch nie stattgefunden. Das Gericht erklärte die gesamte Abhöraktion nun für rechtswidrig. Der Verfassungsschutz habe nur behauptet, aber nie bewiesen, dass es tatsächliche Anhaltspunkte für sein Vorgehen gebe.
Fonzos Universum hat aus vertraulicher Quelle das Formschreiben erhalten, welches vom Bundesamt für Verfassungsschutz an potentielle Staatskritiker und politische Querulanten verschickt wird, um deren Überwachung zu rechtfertigen.
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