Samstag, 23. Januar 2010

Realsatire des Monats Januar: wir mahnen uns mal selbst ab!


Der Preis für die beste Realsatire des Monats geht an - tatä tatä - den ITK-Dienstleister Komsa AG.


Was war passiert? Die Firma entdeckte auf zahlreichen Websites ihr Firmen-Logo und vermutete eine rechtsmissbräuchliche Verwendung. Da in solchen Fällen »neben der Gefahr der Verwässerung der Markenkennzeichnungskraft ein Verdacht auf Rufausbeutung« (Originalzitat Abmahnung) besteht, versendete die Rechtsabteilung von Komsa sogleich munter Abmahnungen an die betroffenen Website-Betreiber.

Diese waren sich jedoch gar keiner Schuld bewusst, fanden sie schließlich auf ihrer Website weder das Logo von Komsa noch überhaupt die namentliche Erwähnung der Firma. Wie also kam das Logo dahin?

Ganz einfach: Komsa verwendete einen Ad-Blocker für die Rechner ihres Intranets, welcher Werbebanner externer Seiten durch das firmeneigene Logo ersetzte. Komsa-Mitarbeiter sahen also ihr Firmenlogo überall dort eingeblendet, wo andere Websites irgendwelche Werbebanner anzeigen. Ob nun der für den Ad-Blocker verantwortliche Sysadmin abgemahnt wurde, war bis zur Stunde nicht herauszufinden.

Wieder mal ein schönes Beispiel dafür, dass manche Juristen das Netz nicht wirklich verstehen. Und einige IT-Dienstleister auch nicht.

Keine Kommentare:

 

Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.