Samstag, 25. September 2010

+++ Eilmeldung +++ Eklat bei UN-Vollversammlung


Wenn die Welt in New York zur UN-Vollversammlung zusammentritt, darf einer nicht fehlen: der notorische Provokateur und Hassprediger Guido Westerwelle. Dieses Jahr sorgte er - wie erwartet - für einen heftigen Eklat mit seiner Äusserung:


„Die für 2012 geplante Konferenz zur Einrichtung einer Zone von Massenvernichtungswaffen im Nahen Osten ist eine große Chance für Frieden und Sicherheit in dieser Region.“ (Quelle)

In seiner Rede vor den Vertretern aller Mitgliedsländer sponn Westerwelle dann Verschwörungstheorien über den Besitz Israels von atomaren Erstschlagswaffen. Es gebe die Theorie, dass "einige Elemente in der US-Regierung die Stationierung solcher Waffen im Zwergenstaat orchestriert haben, um die schrumpfende amerikanische Wirtschaft und ihren Griff auf den Nahen Osten ebenso zu retten wie deren Vormachtsstellung" dachten sich die Zuhörer. "Die Mehrheit des Volkes in Amerika wie auch in anderen Ländern teilt diese Ansicht." ist sich der geneigte Leser bei dieser Meldung sicher. Vertreter des Irans und 32 weiterer Nationen - hierunter alle arabischen Staaten - verließen angesichts dieser Ausfälle den Saal.

Keine Kommentare:

 

Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.